Neuerungen vor allem für KMUs und Geringverdiener
von Jeanine Windbacher
Steuerentlastungen
Kleinunternehmerregelung
Für Kleinunternehmer wird die Umsatzgrenze von 30.000 auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht. Ein Kleinunternehmer der weniger als 35.000 Euro Umsatz in einem Jahr generiert ist damit von der Umsatzsteuer befreit.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 400 auf 800 Euro angehoben. Geplant ist, diese langfristig auf bis zu 1.000 Euro zu erhöhen. Wirtschaftsgüter unter 800 Euro Sachwert können heuer direkt in der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommenssteuererklärung abgeschrieben werden.
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer wird mit einem Zuschlag von 300 Euro bedacht, wenn das Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres die Grenze von 15.500 Euro nicht überschreitet.
Sozialversicherungsbonus
Heuer wird es auch eine SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Landwirte in unterschiedlichen Höhen geben. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können bis zu 300 Euro SV-Bonus kassieren, Pensionisten sogar bis zu 430 Euro im Jahr. Unabhängig vom Einkommen wird die Senkung der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge auf 0,85 Prozent gelten. Damit werden vor allem Personen mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze und unter 22.600 Euro im Jahr entlastet.
Pensionserhöhung
Alle Pensionen bis 1.111 Euro brutto pro Monat werden um 3,6 Prozent erhöht. Pensionen über dieser Bruttogrenze werden mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 1,8 Prozent angehoben. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, welche eine monatliche Pension von 5.220 Euro oder mehr erhalten, wird die Erhöhung mit einem Betrag von 94 Euro gedeckelt. Zusätzlich wurde auch die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben.
NoVa
Zukünftig werden emmissionsarme KFZ bei der Normverbrauchsabgabe steuerlich begünstigt. Fahrzeuge mit hohem CO₂-Emmissionen werden mit einem Malusbetrag schlechter gestellt.Die NoVa wird dabei an den CO₂-Wert aus dem WLTP-Verfahren angepasst.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Auch die KFZ-Steuer wird an den CO₂-Wert des Fahrzeuges angepasst. Und wird damit je nach ihrem Fahrzeug günstiger oder erhöht.
Steuererhöhungen
Digitalsteuer - Werbeabgabe
Eine Online-Werbeabgabe wird gelten, die dem Staat jährlich rund 30 Millionen Euro einbringen soll. Österreich setzt damit auf einen Alleingang beim Thema Digitalsteuer, nachdem sich die Europäische Union auf keine Lösung einigen konnte. Kleinere Unternehmen brauchen sich aber nicht zu sorgen, denn besteuert werden nur digitale Großunternehmen (750 Mio. € Umsatz weltweit und 25 Mio. € Online in Österreich). Die Digitalsteuer beträgt, gleich wie die Werbeabgabe, 5 Prozent.
Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe
Die Umsatzsteuerbefreiung für Online-Einkäufe unter 22 Euro soll ab 2020 fallen. Ein genaues Datum ab wann diese Regelung in Kraft treten soll ist derzeit noch nicht bekannt. Damit sind auch geringe Online Einkäufe umsatzsteuerpflichtig. Man möchte hier vor allem dem stationären Handel entgegenkommen.
Tabaksteuer
Nichts wirklich überraschendes, aber trotzdem möchten wir es erwähnen: Auch die Tabaksteuer wird ab Januar 2020 erneut angehoben.
Weitere Reformen könnten in Hinblick auf die neue Bundesregierung (ÖVP und Grüne) ebenfalls noch umgesetzt werden. Im Raum steht die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer und die Reduktion von Unternehmenssteuern. Ob es heuer noch zu einer CO₂ – Steuer kommen könnte ist bislang noch unklar. Aufgrund der Regiberungsbildung mit den Grünen aber durchaus vorstellbar.