Handhabungstechnik Winter - Montagebedingungen
- Erforderliche Betonqualität B 225, mind. 200mm dick
- Stromanschluss bis zum Hauptschalter bauseits
- Geeigneter Stapler oder Hebebühne (soweit erforderlich) kundenseits, sowie ein Helfer
- Gerüstung starr oder verfahrbar (soweit erforderlich) wird kundenseits bei- und aufgestellt
- Frei befahrbare Baustelle
- Mit LKW und Stapler belastbarer Hallenboden
- Geräumter Hallenboden im Bereich der Fahrbahn und der Montage
- Montagedurchführung während der Normalarbeitszeit
- Keine Montageunterbrechungen (z.B. durch Bauarbeiten, Fehlen des Stromanschlusses, Stromausfall,…) durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Montageunterbrechungen aus den angeführten Gründen wird der entsprechende Mehrpreis verrechnet.
- Bei Bedarf Bereitstellung eines geeigneten Aufenthalts- und Umziehraumes.
- Vorsehen einer ausreichend großen Öffnung zur Einbringung der Anlagenteile und des Montagegerätes an den Montageort.
Abnahmeprüfung:
Die Förderanlage wird nach den neuesten Vorschriften zur Unfallverhütung ausgeführt.
Sie ist gemäß „Allgemeiner Dienstnehmerverordnung“ durch den Betreiber vor der
ersten Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen diese Abnahme gerne gesondert an.
Die Verständigung des Sachverständigen über die Abnahmebereitschaft der Krananlage
erfolgt durch den Verkäufer.
Die Bereitstellung der für diese Abnahme erforderlichen Prüfgewichte (1,25 x Nutzlast)
gehören nicht zu unseren Lieferumfang